Zollbergstraße 55, Skrupellose Naturzerstörung!

Zwiebel Artikel Kalenderwoche 32

Bildunterschrift: Wider eigenes Gutachten: Ausschuss für Technik undUmwelt beschließt Bebauung in Risikogebiet mit Frischluftbedeutung
Bildautor: Stadtplanungsamt – Bebauungsplan Zollbergstrasse 55

Wider besseres Wissen und alle Vernunft beschloss der Ausschuss für Technik und Umwelt die Bebauung dieses Grundstückes. Es war bisher den Stadtwerken Esslingen überlassen, die dort einen Wasserbehälter und ein Pumpwerk betrieben. Da die SWE die Fläche nicht mehr unterhalten möchte – so etwas kostet ja Geld! – soll es Geld einbringen und verkauft werden. Das Grundstück ist jedoch enorm wichtig für die Pliensauvorstadt und Innenstadt. Es beheimatet einen wertvollen Bestand an Artenreichtum von Flora und Fauna sowie ein ehemaliges Arboretum.

Die jüngst im Gemeinderat vorgestellte Klimaanalysekarte im Forschungsbericht KARS von 2020 weist das Flurstück im Wohngebiet als einzige Kaltluftleitbahn mit sehr hohem Volumenstrom aus. Bedenkt man die zusätzlich geplante sehr hohe Bebauung des NÜRK Areals unterhalb der Zollbergstraße 55, so ist diese Beschluss direkt gegen die Durchlüftung der Innenstadt und die Interessen der Bewohner gerichtet.

Zudem liegt das Grundstück im baugeologischen Risikogebiet . Ein Abriss des Wasserbehälters dessen Mauern zur Hangstabilisierung beitragen, würde die  Destabilsierung des Hanges fördern und die benachbarten Gebäude gefährden.

Erst  vor 4 Jahren musste die Zollbergstraße 6 Monate wegen umfangreicher Hangsicherungsmaßnahmen gesperrt werden. Erst nach diesem Eingriff ist durch neu geleitete Grundwasserströme der östliche Hang des Flurstücks 17102 abgerutscht, und der Fußgängerweg entlang des Grundstücks musste gesperrt werden. 

FÜR Esslingen fordert:

Ab sofort: Kein Aufstellungsbeschluss, kein Bebauungsplan ohne Umweltprüfung! Das beschleunigte Verfahren wird nicht mehr angewandt! Keinerlei Verkäufe von Städtischen Flächen an private Investoren. Aufbau eines städtischen Flächenpools der vor allem zur erhaltung , Erweiterung und Renaturierung von Grünflächen dient.  Schluß mit der  Flächenversiegelung. Grünflächen dürfen nicht mehr bebaut werden. Bau nur noch auf bereits versiegelten Flächen.