Auf der letzten Gemeinderatssitzung wurde ein höherer Entschädigungsbeitrag für Investoren beschlossen, die im Rahmen des Esslinger Wohnraumversorgungskonzepts bauen und deshalb der Stadt Belegungsrechte einräumen müssen. (Wobei diese Belegrechte auch aus dem Altwohnungsbestand der Immobiliengesellschaft erfolgen können.)
Um die höheren, dynamisch steigenden Entschädigungszahlungen zu rechtfertigen, wurde in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung ein Rechenbeispiel angeführt. Dieses Beispiel zeigt aber eindrucksvoll, welche enormen Profite in der Immobilienwirtschaft erzielt werden auch dann, wenn das Esslinger Wohnraumversorgungskonzept zur Anwendung kommt. Im Beispiel erwirbt der Grundbesitzer eine Fläche von 1000 Quadratmeter für 10 000 Euro und erlöst dann trotz Abzug von Erschließungskosten und obwohl er 30 Prozent der Fläche abgeben muss fast 200 000 Euro also das 20fache!!! In der Vorlage heißt es einigermaßen zutreffend: „ein Großteil der durch die Baugebietsentwicklung erfolgten Wertsteigerung verbleibt beim Eigentümer“ Das kann man wohl sagen. Wie gesagt das 20fache des eingesetzten Kapitals und das ohne einen Finger krumm zu machen. Von daher ist es völlig unsinnig, dass die Stadt dem Immobilienbesitzer noch zusätzliches Kapital – im Beispiel ein Sahnehäubchen von 35 000 Euro – zuschustern will.
Wir sehen darin ein völlig unangebrachtes „Mitleid“ mit der Immobilienwirtschaft und zugleich vorauseilenden Gehorsam. Denn bisher gibt es kein Gerichtsurteil, das die Stadt zu höheren Ausgleichzahlungen verpflichtet. Trotzdem hat der Gemeinderat den Antrag gegen die Stimmen von FÜR Esslingen und Die Linke beschlossen.
Der systematische Ausverkauf von städtischen Immobilien muss gestoppt werden. Stattdessen brauchen wir eine bewusste kommunale Bodenvorratspolitik. Nur so ist ein echter sozialer Wohnungsbau mit bezahlbaren Mieten von maximal 7 € pro Quadratmeter möglich.