Mitte Mai 2019 hatte der DGB FÜR Esslingen, als einzige von 7 Listen, nicht zu seiner Wahlkampfveranstaltung „Wohnopoly“ eingeladen. Wir protestierten gegen dieses undemokratische Verhalten des DGB. Die Mehrheit unserer Kandidat*innen sind in DGB-Gewerkschaften Mitglied, zum Teil seit Jahren als Vertrauensleute und Betriebsräte ehrenamtlich aktiv.
Die Esslinger Zeitung behauptete in ihrem Bericht über diese Wahlkampfveranstaltung „die Wählervereinigung FÜR war aufgrund eines Unvereinbarkeitsbeschlusses des DGB außen vor geblieben“. Es gibt aber tatsächlich keinerlei Unvereinbarkeitsbeschlüsse des DGB gegenüber FÜR Esslingen und auch nicht gegen einzelne Mitglieder bzw. Kandidat*innen unseres Bündnisses. Dies bestätigte inzwischen Gerhard Frank (Kreisvorsitzender DGB-Esslingen-Göppingen) schriftlich gegenüber dem Vorstand unserer Wählervereinigung.
FÜR Esslingen begrüßt gewerkschaftliche Organisiertheit ausdrücklich. Erst durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts und die Androhung, vor Gericht zu gehen, lenkte die Esslinger Zeitung ein und gab ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz in der Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab bezüglich der Behauptung „(…) die Wählervereinigung FÜR war aufgrund eines Unvereinbarkeitsbeschlusses des DGB [bei der Veranstaltung des Kreisverbandes Esslingen Göppingen des DGB am 16.05.2019 im Rahmen der Kommunalwahl 2019] außen vor geblieben“. Dies bedeutet, dass die Esslinger Zeitung nun nicht mehr diese Behauptung verbreiten darf, anderenfalls eine Vertragsstrafe fällig wird. Die Esslinger Zeitung erstattete uns die entstandenen Rechtsanwaltskosten in voller Höhe, wofür wir uns bedanken.
Wir als Kommunalwahlbündnis mit 40 Kandidat*innen hoffen in Zukunft auf eine fairere Behandlung!