Stadtverwaltung will Unterschriftensammlung behindern!

Die Vertrauensleute für das Bürgerbegehren zum Büchereistandort erhielten ein Schreiben vom Ordnungsamt mit grob rechtswidrigen Anordnungen, die eindeutig eine Behinderung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterschriftensammlung darstellen. So heißt es in dem Brief z.B.: „Eine Verteilung von Flyern ohne ein kleines Präsent wird im Bereich der Fußgängerzonen grundsätzlich nicht zugelassen…“ Dass ist grundgesetzwidriger Unsinn, denn:“ Das Verteilen politischer Flugblätter bedarf keiner Sondernutzungserlaubnis, auch muss die Ordnungsbehörde nicht im Vorfeld informiert werden.“

Weiter schreibt die Stadtverwaltung: „Die Ansprache von Passanten ohne einen Informationsstand oder die Verteilung von Flyern hält die Stadtverwaltung für kritisch“, Auch hier ist die Rechtslage eindeutig:  „Passantinnen und Passanten ein Flugblatt anzubieten ist daher erlaubt, auch sie anzusprechen ist nicht verboten.“ (https://www.versammlungsrecht.org/flugbla%CC%88tter/)

Die Stadtverwaltung wollte das Unterschriftensammeln auf Infostände beschränken und der Bürgermeister wollte beim Bürgerfest das Sammeln vor dem Rathaus verbieten. Aber auch hier gilt:

„Die Art der Unterschriftensammlung ist frei.“  Dazu sind Infostände in der Fußgängerzone möglich. „Gesammelt werden kann aber auch bei Haus- und Wohnungsbesuchen, Straßenfesten, auf Märkten, bei Sportveranstaltungen, vor Öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr“ (s. Mehr Demokratie wagen)

Wir protestieren entschieden gegen jeden Versuch die Unterschriftensammlung zu behindern und unsere demokratischen Rechte einzuschränken. Und wir rufen dazu auf: Unterstützt die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren